Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge durch Cemal Coban, Automobilvertrieb Bremen West. Diese Bedingungen gelten für Kaufverträge über gebrauchte Fahrzeuge, soweit im Kaufvertrag nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen Cemal Coban, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Automobilvertrieb Bremen West (nachfolgend „Verkäufer“), und seinen Kunden über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Fahrzeugen auf dieser Website und in Online-Portalen ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
(2) Der Kaufvertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung der Verkaufsbestellung oder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
(3) Angaben zu Ausstattung, Kilometerstand, Vorbesitzern und Zustand beruhen auf den Unterlagen und Auskünften des Vorbesitzers. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von Angaben, die er nicht selbst überprüfen kann, soweit er sie nicht zugesichert hat.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro als Endpreise. Bei Fahrzeugen, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, ist die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisbar; dies wird beim jeweiligen Fahrzeug angegeben.
(2) Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Anzahlungen werden auf den Kaufpreis angerechnet.
(3) Der Kaufpreis kann in bar oder per Überweisung entrichtet werden. Eine Zahlung mit EC- oder Kreditkarte ist nicht möglich. Bei Barzahlung gelten die Vorgaben des Geldwäschegesetzes; ab 10.000 € ist eine Identifizierung des Käufers gesetzlich vorgeschrieben.
§ 4 Übergabe, Abnahme und Zulassung
(1) Die Übergabe erfolgt am Geschäftssitz des Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Nimmt der Käufer das Fahrzeug nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellungsanzeige ab, gerät er in Annahmeverzug. Der Verkäufer kann dann Standkosten in Höhe von 12,00 € pro Kalendertag berechnen; dem Käufer bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
(3) Führt der Verkäufer auf Wunsch die Zulassung durch, gilt dies als gesonderte Dienstleistung. Die anfallenden Gebühren und Kosten trägt der Käufer.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Bis dahin verwahrt der Verkäufer die Zulassungsbescheinigung Teil II. Der Käufer darf das Fahrzeug vor vollständiger Zahlung weder veräußern noch verpfänden noch sicherungsübereignen.
§ 6 Sachmängelhaftung gegenüber Verbrauchern
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der Sachmängelhaftung.
(2) Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bei gebrauchten Fahrzeugen kann auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt werden. Eine solche Verkürzung ist gegenüber Verbrauchern nach § 476 Abs. 2 BGB jedoch nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und gesondert vereinbart und der Verbraucher vor Vertragsschluss eigens darauf hingewiesen wurde. Diese Vereinbarung wird deshalb nicht über diese AGB, sondern durch eine gesonderte Erklärung im Kaufvertrag getroffen. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt und wird nicht eingeschränkt.
§ 7 Sachmängelhaftung gegenüber Unternehmern
(1) Gegenüber Unternehmern wird die Sachmängelhaftung für gebrauchte Fahrzeuge ausgeschlossen.
(2) Der Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 8 Garantie
(1) Eine über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinausgehende Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Garantiegeber ist in diesem Fall der Verkäufer selbst.
(2) Wird eine Garantie gewährt, erhält der Käufer die Garantieerklärung spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs in Textform. Sie enthält nach § 479 BGB insbesondere den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Käufers und darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, den Namen und die Anschrift des Garantiegebers, das Verfahren zur Geltendmachung sowie Inhalt, Dauer und räumlichen Geltungsbereich der Garantie.
(3) Umfang und Abwicklung richten sich ausschließlich nach den vereinbarten Garantiebedingungen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers wegen Sachmängeln bleiben davon unberührt und bestehen unabhängig von der Garantie.
§ 9 Finanzierung
(1) Der Verkäufer vermittelt auf Wunsch Darlehen zur Finanzierung des Fahrzeugkaufs über seine Finanzierungspartner. Der Darlehensvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Darlehensgeber zustande.
(2) Über die Gewährung des Darlehens sowie über die persönlichen Konditionen entscheidet allein der Darlehensgeber nach eigener Bonitätsprüfung. Angaben des Verkäufers zu Zinssätzen und Raten sind unverbindliche Beispielrechnungen und stellen weder ein Angebot noch eine Finanzierungszusage dar.
(3) Der Verkäufer vermittelt Darlehen ausschließlich zur Finanzierung der von ihm selbst verkauften Fahrzeuge und ist damit von der Erlaubnispflicht nach § 34c Abs. 5 Nr. 2 GewO ausgenommen.
§ 10 Inzahlungnahme
(1) Ein in Zahlung genommenes Fahrzeug wird nur angerechnet, wenn es frei von Rechten Dritter ist und der Kunde uneingeschränkt darüber verfügen kann.
(2) Der Kunde sichert die Richtigkeit seiner Angaben zu Kilometerstand, Unfallfreiheit und Vorschäden zu. Weicht der tatsächliche Zustand erheblich ab, ist der Verkäufer berechtigt, den Anrechnungsbetrag entsprechend anzupassen.
§ 11 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Kaufverträge werden regelmäßig in den Geschäftsräumen des Verkäufers geschlossen; ein Widerrufsrecht besteht in diesem Fall nicht. Kommt ein Vertrag ausnahmsweise ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular in Textform.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unseren Datenschutzhinweisen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 27. Juli 2026. Diese Bedingungen wurden nach bestem Wissen erstellt und ersetzen keine Rechtsberatung. AGB unterliegen der strengen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB — unwirksame Klauseln sind abmahnfähig. Bitte vor der Verwendung anwaltlich prüfen lassen.